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Kategorie: Statusfeststellung

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Sorgfaltspflichten des Steuerberaters bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung eines GmbH-(Fremd-)Geschäftsführers

In einer Entscheidung vom 26.04.2013 – L 1 KR 5/11 – hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über die Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zu einer Betriebsprüfung zu entscheiden. Im Streit waren Sozialversicherungsbeträge über 59.442,88 € zuzüglich 12.416,50 € Säumniszuschläge. Streitig war die Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer in abhängigem Beschäftigungsverhältnis (mit der Folge einer Versicherungspflicht) stand oder Selbständigkeit vorlag. 

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Der Krankengeldanspruch des versicherten Künstlers

Rainer S. ist Redakteur und Fotojournalist. Schon seit vielen Jahren genießt er das Privileg einer Versicherungspflicht in der Renten- und Krankenversicherung über die Künstlersozialversicherung. Aufgrund seines Künstlerstatus zahlt er dort nur die halben Beiträge. Für die Berechnung dieser Beiträge hat Rainer sein Arbeitseinkommen gegenüber der Künstlersozialkasse auf 24.000 € geschätzt.

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Die Sekretärinnen der Landtagsabgeordneten

Haben Sie auch vom Rücktritt des CSU Fraktionschefs gelesen? Spiegel-Online Focus-Online Dort hieß es in den ersten Meldungen, dass der Abgeordnete XY seine Ehefrau als Sekretärin beschäftigt hätte. Das ist ja grundsätzlich nicht anrüchig, sofern der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein geschlossen wurde (§ 117 BGB). Damit letzteres nicht passiert, sehen die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vor, dass …

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Der PR-Fachmann/ die PR-Managerin in einem Szenario der geplanten obligatorischen Selbständigenversicherung

Fachleute für Public Relation und Öffentlichkeitsarbeit können sowohl in selbständiger Tätigkeit als auch in abhängiger Beschäftigung tätig werden (LSG BRB – L 1 KR 206/09 ). Die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist nur nach sehr differenzierter Prüfung zu beantworten (vgl. Blog-Beitrag: Das nachträgliche Anfrageverfahren).