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Rentenberater

Rentenberater sind, verglichen mit anderen rechtsberatenden Akteuren, eine immer noch viel zu unbekannte Berufsgruppe.

Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Rentenberater sind …

  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • registriert im Rechtsdienstleistungsregister
  • in ihrer Tätigkeit haftpflichtversichert und
  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde.

Rentenberater: Die besondere Spezies

Rechtsdienstleistung aufgrund besonderer Sachkunde

Weitere Registrierungsvoraussetzungen

Foto: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

„Mit dem Wissen wächst der Zweifel.“

Meine Philosophie: Sicherheit und Vertrauen

  • Schritt 1

    Ich zeige Ihnen auf, welcher Weg bei der Lösung Ihres Problems zu beschreiten ist.

  • Schritt 2

    Dieser Weg wird mit Ihnen besprochen.

  • Schritt 3

    Es werden Möglichkeiten und Risiken aufgezeigt. Dies gibt Ihnen Sicherheit und Vertrauen für das weitere Verfahren.

Aus meinem Blog