Heuschrecken im Statusverfahren oder Hannover ist überall?

Eine völlig fiktive Geschichte:

Heiner K. ist Leiter einer kleinen Krankenkasse. 144 Krankenkassen gibt es in Deutschland und der Konkurrenzkampf ist groß. Woher sollen die neuen, möglichst gesunden und zahlungskräftigen Versicherten kommen?

Umworben sind hier insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, die eher selten krank werden und aufgrund ihres Einkommens auch hohe Beiträge versprechen.

Heiner K. kennt Bernd D.. Bernd D. bietet Geschäftsführern einen ganz besonderen Service an: Seine Firma „berät“ in Status-/Anfrageverfahren. In diesen Verfahren geht es um die Frage, ob jemand (die Geschäftsführer) den Status eines Selbständigen oder eines Beschäftigten haben. Die Firma des Bernd D. verlangt für Ihre „Beratung“ sehr hohe Honorarbeträge – um die 5.000.- €. Dafür verspricht sie garantierten Erfolg:

Es wird eine Selbständigkeit festgestellt werden. Wie können die das?

Die Beratungsfirma des Bernd D. ist zur Rechtsberatung nicht befugt. Daher wird der Kegelfreund und Rechtswalt Peter Z. mit ins Boot geholt. Dieser stellt, nach Begleichung des üppigen Honorars des Bernd D., bei der Krankenkasse des Heiner K. den Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status.

Die Krankenkasse entscheidet – welch  ein Wunder – dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Der Geschäftsführer darf sich jetzt dort freiwillig krankenversichern.

Alle haben gewonnen! Heiner K. hat neue zahlungskräftige Kassenmitglieder und vielleicht noch mehr und auch die Beratungsfirma und der Rechtsanwalt haben bestens verdient. Auch der Geschäftsführer mag sich freuen, muss er doch als Selbständiger keine Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen.

Doch die Freude an diesem Win-Win-Verfahren kann leicht getrübt werden.

Mit ihrer Entscheidung über die Selbständigkeit greift die Krankenkasse in die Rechte Dritter ein. Drittbetroffen ist hier u.a. die Rentenversicherung DRV. Dieser entgehen eventuell Rentenversicherungsbeiträge, sollte sich die Entscheidung als rechtswidrig erweisen. Die DRV muss daher über die Entscheidung der Krankenkasse informiert werden. Die DRV kann die Entscheidungen der Krankenkasse noch nachträglich anfechten und eine andere Entscheidung bewirken …

Schlecht beraten, viel Geld verloren und trotzdem versicherungspflichtig?

Dies eine völlig fiktive Geschichte – gut das es dies in Wirklichkeit natürlich nicht gibt

Sollte es so etwas doch einmal geben, kann ich nur empfehlen: Lassen Sie sich nicht auf irgendwelche Versprechen ein; zahlen Sie keine horrenden Beträge.

Es gilt im Rahmen des rechtlichen Zulässigen zu beraten und zu optimieren. Diese Tätigkeit führen die spezialisierten Rentenberater verantwortungsvoll und im Rahmen der gesetzlichen Gebührenvorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durch.

Gerne berate ich oder einer der Kolleginnen und Kollegen aus der Facharbeitsgruppe Statusfeststellung im Bundesverband der Rentenberater e.V. in diesen sozialversicherungsrechtlichen Fragen des Status- und Anfrageverfahrens.

Joachim Scholtz
Rentenberater