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Kategorie: Rechtsprechung

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Keine Angst vor dem Widerspruch

Die öffentliche Verwaltung, so auch die Sozialversicherungsträger, treffen Regelungen mit Verwaltungsakt – einem Bescheid. Nach Erhalt eines Bescheides der Sozialversicherung (z.B. Rentenbescheid, Versicherungsverlauf, Beitragsbescheid), gibt es beim Empfänger zumeist drei zeitliche Phasen: Enttäuschung, Wut, Ohnmacht Informationssuche (Freunde, Bekannte, Internet) Inanspruchnahme von individueller Hilfe und Beratung Je nachdem wie lange die Phasen 1 und 2 dauern,...

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Die Geringfügigkeitsgrenze in der Künstlersozialversicherung

Wie bereits an anderer Stelle mehrfach aufgezeigt, stellt die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung ein Privileg dar. Sie bietet zu günstigen Konditionen eine Absicherung in der Renten-, Kranken und Pflegeversicherung. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Versicherungspflicht, die sich aus dem Einkommen des Künstlers ergeben können.

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Zum Schutz der Rentenversicherten durch das Bundesverfassungsgericht und Irrwege in der aktuellen Diskussion

Bundestagsdrucksache 17/6317 vom 29.06.2011 – Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/3139) 1. Frage: Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Altersarmut gegenwärtig ein Problem ist? Antwort: Nein, Altersarmut ist heute kein verbreitetes Phänomen. Wer im Alter bedürftig ist, dem sichert die Grundsicherung im Alter den Lebensunterhalt. …

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Zur Bedeutung von Bundestagsdrucksachen in Entscheidungen des BSG zum Status- und Beitragsrecht

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts ist für alle Streitverfahren um das  Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig. Dieser Senat entscheidet in letzter Instanz, wer in den Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung z.B. versicherungspflichtig wird.