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Die Versicherungspflicht von Physiotherapeuten und Krankengymnasten

Krankengymnasten, Physiotherapeuten sowie alle anderen überwiegend auf ärztliche Anordnung tätigen Personen, z.B. Masseure, können einen ganz unterschiedlichen Status in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Drei Sachverhalte und die hierzu ergangenen Entscheidungen möchte ich Ihnen vorstellen. Es handelt sich um Fälle „aus dem wirklichen Leben“, entschieden von den Landessozialgerichten in Berlin, Baden- Württemberg und Bayern in den Jahren...