Risiko Auslandsbeschäftigung

Frank T. ist leitender Bauingenieur eines Bauunternehmens. Mit 55 Jahren und über 25 jährigen Betriebszugehörigkeit gehört er zu den „alten Hasen“. Die Geschäftsführung, mit der er „groß geworden“ war, ist inzwischen ausgewechselt und anfangs hatte er mit den neuen Geschäftsführern doch einige Probleme. Billig-billig, schnell-schnell, das war nicht seine Einstellung zum Ingenieurswesen. Doch dann kam ein Angebot der Geschäftsführung, das er nicht ablehnen konnte:

Sagen Sie Herr T., studiert nicht Ihre Tochter in Washington? Wir brauchen einen erfahrenen Spezialisten für ein Projekt in North Carolina. Da muss den Amis mal ordentliche Baukunst gezeigt werden. Mit unserer Partnerfirma in Charlotte ist schon alles vereinbart. Sie kennen doch Steve mit seinem Basketballtick? Ein Supertyp! Der wird jetzt Ihr neuer Chef. Sie bekommen dort einen top dotierten Vertrag und in 2 bis 3 Jahren sehen wir uns hier wieder und dann lassen wir die Zeit bis zur Rente hier im 7. Stock gemütlich austrudeln. Den Vertrag haben wir schon hier. Unser Justiziariat hat gerade grünes Licht gegeben. Alles super – herzlichen Glückwunsch!

Was für ein verlockendes Angebot für ein Auslaufmodell. Frank war verwitwet, die neue Herausforderung, die Nähe zu seiner Tochter und gutes Geld waren ein verlockendes Angebot.

Frank machte einen tollen Job, wurde Vice-President in Charlotte, lebt direkt neben dem Country Club und verbringt die meiste Zeit mit seiner Tochter auf dem Golfplatz…

Nein, so ging die Geschichte leider nicht aus.

Nach kaum einem Jahr wurde Frank in den USA gekündigt. Keinerlei Abfindung aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer. Der Vertrag mit seinem deutschen Arbeitgeber war zugunsten des US- Vertrages aufgelöst worden.

Herr T., das sind diese Formalien wegen der amerikanischen Vorschriften, aber HR und Justitiariat haben alles gecheckt.

Zurück in Deutschland hatte Franks Bewerbung bei seinem ehemaligen Arbeitgeber keinen Erfolg:

Herr T., es tut uns sehr leid, damit konnte ja niemand rechnen, aber Sie kennen doch unsere aktuelle Situation in Spanien und Italien…

Stattdessen wurde ein pauschal errechnetes Arbeitslosengeld gewährt. Die Auswirkungen auf seine Betriebsrenten und gesetzlichen Rentenansprüche sind erheblich. Das Arbeitslosengeld wird auslaufen, noch lange bevor Aussicht auf eine Rentenzahlung besteht. Die Aussichten auf einen neuen Job mit 57 sind beschränkt, er wird versuchen die Zeit bis zur Rente aus dem Erspartem zu überbrücken.

Ein unglücklicher Zufall oder Kalkül des ehemaligen deutschen Arbeitgebers?

Auslandseinsätze müssen nicht in einer Katastrophe enden. Wir prüfen die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen solcher Entscheidungen und vermitteln auch gerne renommierte Anwaltskanzleien zur Prüfung der arbeitsrechtlichen Auswirkungen.