Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

„Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Eingeführt wurde der Versorgungsausgleich zum 1. Juli 1977 durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts, welches der Bundestag im Sommer 1976 beschlossen hatte.“
(Quelle: Wikipedia)

Mit dem am 01.09.2009 in Kraft betretenen Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) hat der Gesetzgeber das bis dahin geltende Recht umfassend reformiert. Hintergrund war, dass die im alten Recht vorgesehene Gesamtbilanzierung und die damit einhergehende Vergleichbarmachung der verschiedenartigen Anrechte nicht funktioniert und in vielen Fällen nicht zu der verfassungsrechtlich gebotenen Halbteilung geführt hat. Im neuen Recht erfolgt der Ausgleich nunmehr im jeweiligen Versorgungssystem selbst durch interne Teilung. Die externe Teilung soll unter eng definierten Vorgaben ein Ausnahmefall bleiben. Und noch mehr soll der schuldrechtliche Ausgleich ein Ausnahmefall bleiben, der im alten Recht häufig noch die Standard-Ausgleichsform für betriebliche Versorgungsanrechte darstellte.

Wie hilft mir ein Rentenberater im Rahmen des Versorgungsausgleichs?

Auf vielfältige Weise!

Beispielsweise  …

  • durch Prüfung der von Versorgungsträgern erteilten Auskünfte auf Plausibilität und rechnerische Richtigkeit
  • durch Prüfung des gerichtlichen Entscheidungsentwurfs oder auch des bereits erfolgten Beschlusses auf Plausibilität und rechnerische Richtigkeit
  • durch Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen
  • zur Sondierung von Vereinbarungsmöglichkeiten (§§ 6-8 VersAusglG), um den VA übersichtlicher oder sinnvoller zu gestalten
  • um Orientierung zu geben, wie sich der VA nach Rechtskraft praktisch auswirkt
  • zur Durchsetzung der im VA begründeten Anrechte ggü. Versorgungsträgern
  • u.v.m.

Ich unterstütze Sie oder Ihren Rechtsbeistand vor oder im Verfahren über den Versorgungsausgleich.