Ergänzende Vorsorge

Ergänzende Vorsorge

In den letzten 135 Jahren hat sich die Lebenserwartung Neugeborener fast verdoppelt. Nach der Sterbetafel 2005/07 liegt die Lebenserwartung eines heute 65-jährigen Mannes bei 82 Jahren, bei Frauen bei 85 Jahren. Seit dem Jahre 2001 hat sich die Anzahl der über 100-jährigen Rentner auf mehr als 10.000 Personen verdoppelt. Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer lag im Jahre 1960 bei Männern bei 9,6 Jahren (Frauen 10,6 Jahre), im Jahre 2009 jedoch bereits bei 15,8 Jahren (Männer) bzw. 20,6 Jahren bei Frauen. Gleichzeitig vermindert sich die Zahl der Beitragszahler von Jahr zu Jahr.

Es bedarf keines Mathematikstudiums, um aus diesen Zahlen bereits ablesen zu können, dass es zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Rentenversicherung nur zwei Wege gibt:

  1. Höhere Beiträge und/oder
  2. Beschneidung der Leistungen

Mit Sicherheit wird es nicht zum „Zusammenbruch“ der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Einführung einer „Einheitsrente“ kommen, hierfür bürgt grundgesetzlich verankerte Eigentumsschutz des Art. 14 GG. Ebenso sicher wird jedoch die gesetzliche Rente allein nicht Ihren Anforderungen und Erwartungen an einen finanziell ausreichend gesicherten Lebensabend oder dem Schutz vor den Folgen einer Erwerbsminderung genügen.

Private Vorsorge ist unseres Erachtens unverzichtbar. Aber es gilt wachsam zu prüfen, was sinnvoll und wirksam ist.

Wir analysieren für Sie kritisch den derzeitigen Stand der Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung und versuchen Ihnen Optimierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Art der zusätzlichen privaten und staatlich geförderten Vorsorge sich für Sie als optimal erweisen könnte.

Diese Prüfung erfolgt unabhängig und unter Wahrung unseres Standesrechts. Es wird keinerlei Versicherungsvermittlung vorgenommen.