Der Rentenanspruch aus Wehr- und Zivildienst

Diese Meldung im „Vorsorgenewsletter“ der DRV vom 23.11.2010 ließ mich aufhorchen:

„Staatsdienst steigert die Rente“

Rentenanspruch für Wehr- und Zivildienst richtet sich nach 60 Prozent der Bezugsgröße.

Bad Homburg (sth). Wer Wehr- oder Zivildienst leistet, ist automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Das hat für die Dienstleistenden gleich zwei Vorteile. Erstens: Der Staat zahlt die Rentenbeiträge allein, also ohne dass die Betroffenen eigene Beiträge zuzahlen müssten. Zweitens: Die Rentenansprüche aus dieser Zeit orientieren sich nicht am bescheidenen Wehr- oder Zivildienstsold, sondern an einem bestimmten Anteil des durchschnittlichen Verdiensts aller Versicherten….“

Das ist ja toll, könnte man denken. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine kontinuierliche Kürzung der Rentenansprüche aus diesen Zeiten.

Bis zum 31.12.1981 waren Wehr- und Zivildienstzeiten noch mit 100 % des Durchschnittsverdiensts aller Versicherter bewertet worden. Vom 01.01.1982 – 31.12.1991 belief sich der Wert auf 75 % und vom 01.01.1992 – 31.12.1999 auf 80 %. Das Haushaltsanierungsgesetz vom 22.12.1999 bescherte den Wehr- und Zivildienstleistenden sodann den noch heute gültigen Wert von 60 % der monatlichen Bezugsgröße.

Konkret bedeutet dies für einen 9- monatigen Wehrdienst eine kontinuierliche Absenkung einer späteren Rente (bzw. Rentenanteils) von monatlich 20,40 € (bis 1981) auf 11,73 € (seit 2000). Diese Zahlen wurden von der DRV nicht benannt – warum wohl?