Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republilk Brasilien über Soziale Sicherheit vom 03.12.2009

Im Frühjahr 2011 kann mit der Ratifizierung des neuen Deutsch-Brasilianischen Sozialversicherungsabkommens gerechnet werden.

Es ergibt sich daraus die Möglichkeit der Zahlung der vollen deutschen Rente nach Brasilien (Einschränkungen bei Erwerbsminderungsrenten die auf der Arbeitsmarktlage beruhen) und umgekehrt einer brasilianischen Rente nach Deutschland (bzw. in EU-Länder). Ferner können nunmehr die Versicherungszeiten beider Vertragsländer, sowie gegebenenfalls auch weiterer EU-Länder, für die Wartezeitprüfung zusammen gerechnet werden.

Für die Umsetzung des Abkommens ist auf deutscher Seite die Deutsche Rentenversicherung Bund und die DRV Nordbayern, auf brasilianischer Seite das Instituto Nacional de Seguro Social – INSS, zuständig.

Sofern sie Versicherungszeiten in Brasilien zurückgelegt haben, eventuell eine Zeit lang in Brasilien arbeiten möchten oder aber eine Auswanderung beabsichtigen, scheuen Sie nicht die Kontaktaufnahme mit mir.

Nachtrag vom 17.04.2012:
Nach Auskunft der Brasilianischen Botschaft ist weiterhin nicht bekannt, wann mit einer Ratifizierung des Abkommens in Brasilien gerechnet werden kann.

Nachtrag vom 06.03.2013
Der deutsche Botschafter in Brasilien, Wilfried Grolig, und der brasilianische Minister für Soziale Sicherheit, Garibaldi Alves Filho, haben heute die die Ratifikationsurkunden ausgetauscht. Das Abkommen tritt zum 01.05.2013 in Kraft.