Der Regelbeitrag oder die magische Grenze von 32.340,- €

In der Rentenversicherung pflichtversicherte Selbständige können die Höhe Ihrer Beiträge zur Rentenversicherung durch die Wahl der Berechnungsgrundlagen

  • tatsächliches Einkommen
  • Regelbeitrag

in gewisser Weise steuern.

Bei der Wahl nach tatsächlichem Einkommen wird auf der Basis des Arbeitseinkommens aus dem letzten Steuerbescheid der Beitrag berechnet. Bei der Wahl des Regelbeitrages ist das tatsächlich erzielte Einkommen unerheblich, es wird ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße unterstellt.

Was ist die Bezugsgröße?

Die Bezugsgröße ist ein sozialversicherungsrechtlicher Wert, der in etwa den Durchschnittsverdienst der Bundesbürger wiederspiegelt. Sie wird jährlich durch das Bundesministerim für Arbeit und Soziales neu bestimmt und ist in den westlichen und östlichen Bundesländern (noch) unterschiedlich hoch. Sie liegt im Jahre 2013 bei 32.340,- € p.a. (Ost: 27.300,- €).

Mit der Wahl einer Beitragsberechnung nach Regelbeitrag (Bezugsgröße) wird quasi für das Jahr 2013 ein Arbeitseinkommen von 32.340,- € p.a. fingiert. Daraus folgt, dass bei einem Arbeitseinkommen unterhalb von 32.340,- € die einkommensabhängige Beitragsberechnung und oberhalb von 32.340,- € die Wahl des Regelbeitrages günstiger ist.

Ein Wechsel der Berechnungsform ist zulässig, führt jedoch stets nur für die Zukunft zu einer Änderung. Die Entwicklung des eigenen Einkommens ist bei dieser Wahl stets zu prüfen. Ein Beispiel:

Corinna L. ist selbständige Yogalehrerin. In den Jahren von 2002 – 2011 hatte sie ihr Yogastudio in Berlin und jeweils ein Arbeitseinkommen zwischen 15.000,- € bis 20.000,- €. Die Weiterleitung ihres Steuerbescheides an die DRV (zur Beitragsberechnung) war ein Automatismus geworden. 2012 zog sie nach München. Als hätte München auf sie gewartet, erzielte sie schon im ersten Jahr ein Arbeitseinkommen von 40.000,- €, Tendenz steigend.

Hier muss sofort die Art der Beitragsberechnung von „nachgewiesenem Einkommen“ in „Regelbeitrag“ geändert werden. Erst ab dem Folgemonat des Antrages erfolgt dann der Wechsel. Jeder Monat der verstreicht, kostet Corinna L. 120,64 €:

 Monatlicher Beitrag aus einem Einkommen von 40.000,- € 630,00 €
 Regelbeitrag 509,36 €

Natürlich ist auch der umgekehrte Fall denkbar. Wichtig ist, die magische Grenze von (derzeit) 32.340,- € stets beim eigenen Einkommen im Blick zu haben und schnell zu reagieren.