Die Wartezeit von 35 Jahren und die sinnvolle Entrichtung von freiwilligen Beiträgen

Andreas L. ist Vertriebsspezialist. Geboren am 24.06.1956 begann er schon kurz nach seinem 17. Lebensjahr eine Lehre als Maschinenbauer. Nach 20 jähriger Beschäftigung als Maschinenbauer begann 1994 sein Einstieg in den Vertrieb von Maschinenbauteilen. Nach weiteren 11 Jahren im Vertrieb machte er sich 2006 mit einer Beratungsfirma selbständig. 

Die Kinder sind aus dem Haus, das Haus ist abgezahlt und auch um einen (finanziell abgesicherten) Ruhestand macht sich Andreas keine Sorgen. Er hat sich ein finanzielles Polster zugelegt und irgendwann beginnt auch die Rentenzahlung der DRV.

Wann eigentlich?

Bisher liegen im  Versicherungskonto  der DRV Zeiten von 1974 – 2005 im Umfang von 32 Versicherungsjahren vor. Nach derzeitigem Stand soll aus diesen Zeiten eine Altersrente von ca. 1.220,- € gewährt werden. Eine Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung ist (zum Glück) nicht erkennbar.

In seiner Selbständigkeit ist Andreas nicht versicherungspflichtig und es ist nicht zu erwarten, dass sich an diesem Zustand in der Zukunft etwas ändern sollte.

Andreas hat damit frühestens

ab dem 01.05.2022

(65 Jahre + 10 Monate) Anspruch auf eine Regelaltersrente.

Andreas sollte prüfen, ob für ihn die Einzahlung von 36 freiwilligen Mindestbeiträgen in den Jahren 2013 – 2015 sinnvoll ist. Ein Mindestbeitrag „kostet“ derzeit 85,05 €. Für 36 Monate müsste Andreas ca. 3.061,80 € aufbringen. Sein Versicherungskonto bei der DRV würde sodann 35 Versicherungsjahre aufweisen. Damit wird die besondere Wartezeit für eine Altersrente für langjährig Versicherte (und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen) erfüllt.

Mit dieser Wartezeit könnte er bereits frühestens

ab dem 01.07.2019

eine Rentenzahlung verlangen. Dies allerdings mit einem Abschlag von 10,2 %. Gleichwohl würde der Rentenbeginn 34 Monate früher liegen.

Die freiwilligen Beiträge lediglich in Mindesthöhe beeinflussen die Rentenhöhe nur unwesentlich, sorgen jedoch hier für einen früheren Anspruch auf Altersrente.

Mit dem Abschlag von 10,2 % läge die monatliche Rente nur bei  ca. 1.095,- €, würde jedoch 34 Monate früher gewährt werden. 34 Monate Rentenbezug bedeuten hier ca.

37.230,- € Rentenleistung

bis zum „eigentlichen Rentenbeginn“, dem 01.05.2022.

Für diese 37.230 € muss Andreas die freiwilligen Beiträge von ca. 3.061,80 € investieren und auf den Anteil seiner Rente aus dem Abschlag (1.220,- /. 1.095,-), d.h. 125 € monatliche Rente verzichten.

Ohne Zinsen und Inflation etc. hier zu berücksichtigen, müsste knapp 23 Jahre Rente bezogen werden, damit sich die Entscheidung für die Investition in die freiwilligen Beiträge und das vorgezogene Rentenbeginndatum negativ auswirken.

Ich vermute, dass Andreas

  1. die freiwilligen Beiträge entrichten wird
  2. den Gang zum Rentenberater nicht bereut