Bayerischer Senf zur „Mütterrente“

Eine Meldung vom 02.04.2013 in „Ihre Vorsorge“ lässt aufhorchen:

Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) forderte von CDU und CSU Verzicht auf die vorgesehene Lebensleistungsrente …

Auch der Plan für eine verstärkte Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 bei der Rente sei falsch

sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. In beiden Fällen fehle ein solides Finanzierungskonzept. Brossardt kritisierte, außerdem werde „das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Rentenversicherung geschwächt„. Er fügte hinzu: „Die Pläne verwässern den Zusammenhang zwischen erbrachter Beitragsleistung und der späteren Rentenhöhe.“ Dies führe „zu mehr Ungerechtigkeit im System„.

Das hatte ich aus dem christlich-sozialen Bayern nicht erwartet. Einem Bundesland, dass jährlich allein an Agrarsubventionen 1,4 Milliarden Euro (Süddeutsche Zeitung 17.05.2010) aus dem EU-Fördertopf erhält. Das Äquivalenzprinzip muss offensichtlich nicht überall eingehalten werden. Weiter wird in „Ihre Vorsorge“ zitiert:

Brossardt mahnte: „Damit die Menschen im Alter ein ausreichendes Auskommen haben, muss die gesetzliche Rente dauerhaft sicher ausgestaltet werden. Daneben brauchen wir ein neues Bewusstsein für die private Altersvorsorge in der Bevölkerung.“

Warum also überhaupt diese Kindererziehungszeiten, die „zu mehr Ungerechtigkeit im System“ führen? Sollen doch die Mütter im Kreissaal gleich eine Kapitallebensversicherung auf Rentenbasis bei einer der großen bayerischen Versicherungen abschließen.

Rückendeckung erhielt die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sogleich – Sie ahnen es schon – vom bayerischen Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP):

Zeil fügte hinzu, er sei zwar „für eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten. Dies könne aber als versicherungsfremde Leistung nur durch alle Steuerzahler finanziert werden„. Auch könne dies nur schrittweise geschehen, „weil angesichts des vorrangigen Schuldenabbaus dafür schlicht und einfach keine zweistelligen Milliardenbeträge zur Verfügung stehen“.

Ja wir würden ja so gerne, aber wir haben wirklich kein Geld, ehrlich (obwohl die Bayerische Landesbank von den 10 Mrd. Steuermitteln, die sie 2008 vor der Pleite gerettet hatten, schon 351 Mio. zurückgezahlt hat)!

Nachdem der Beitragssatz zur Rentenversicherung ohne Not von 19,6 % auf 18,9 % gesenkt wurde, eine mehr als zweifelhafte Ausrede. Aber ein Glück, dass uns der Wirtschaftsminister eines nicht ganz unbedeutenden Bundeslandes erklärt, dass Kindererziehungszeiten als versicherungsfremde Zeiten vom Steuerzahler finanziert werden müssten.

Mir war so, als würden die Kosten für Kindererziehungszeiten schon seit dem 01.06.1999 aus Steuermitteln über den Bundeszuschuss finanziert werden. §§ 177,213 SGB VI und der Posten 636 84-221 im Bundeshaushalt 2012 über 11,6 Milliarden deuten darauf hin. Ist wohl Peanuts – muss ein Wirtschaftsminister auch nicht wissen …

Joachim Scholtz, Rentenberater