Welche Rückschlüsse lassen sich aus dem Aufsatz „Selbstständige in Deutschland – Ergebnisse des Mikrozensus 2008“ aus Statistisches Bundesamt – Wirtschaft und Statistik 12/2009, Seite 1204 – 1217 sowie „Rentenversicherung in Zeitreihen –Oktober 2010“ (DRV-Schriften Band 22) ziehen?
Schlagwort: Rentenberater
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Die Versicherungspflicht der selbständigen Tagesmutter
Selbständig tätige Tagesmütter unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gemäß § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI . Die Tagesmutter gilt hierbei im Sinne des Gesetzes als Erzieherin (BSG vom 22.06.2005 – B 12 RA 12/04 -).