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Der Krankengeldanspruch des versicherten Künstlers

Rainer S. ist Redakteur und Fotojournalist. Schon seit vielen Jahren genießt er das Privileg einer Versicherungspflicht in der Renten- und Krankenversicherung über die Künstlersozialversicherung. Aufgrund seines Künstlerstatus zahlt er dort nur die halben Beiträge. Für die Berechnung dieser Beiträge hat Rainer sein Arbeitseinkommen gegenüber der Künstlersozialkasse auf 24.000 € geschätzt.