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Keine Angst vor dem Widerspruch

Die öffentliche Verwaltung, so auch die Sozialversicherungsträger, treffen Regelungen mit Verwaltungsakt – einem Bescheid. Nach Erhalt eines Bescheides der Sozialversicherung (z.B. Rentenbescheid, Versicherungsverlauf, Beitragsbescheid), gibt es beim Empfänger zumeist drei zeitliche Phasen: Enttäuschung, Wut, Ohnmacht Informationssuche (Freunde, Bekannte, Internet) Inanspruchnahme von individueller Hilfe und Beratung Je nachdem wie lange die Phasen 1 und 2 dauern,...