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Rentenabschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte ab Jahrgang 1949

Wenn eine Schwerbehinderteneigenschaft nicht vorliegt, ist die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich die einzige Möglichkeit des Rentenbezuges vor dem 65/ 67. Lebensjahr. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente bereits ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Jeder Monat der Rentenzahlung vor dem 65. Lebensjahr führt dabei zu einem Rentenabschlag von 0,3 %. Bisher betrug also...