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Ist das Internet auch in der Rechtsmittelbelehrung Neuland?

Fristen bestimmen das (juristische) Leben. Urteile der Sozialgerichte enthalten in aller Regel den Hinweis, dass die Berufung innerhalb eines Monats beim XY LSG (Anschrift und Fax-Nummer) schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen sei. Diese Frist sei aber auch gewahrt, wenn die Berufung innerhalb der Monatsfrist beim SG XY schriftlich oder zur...