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Zur Bedeutung von Bundestagsdrucksachen in Entscheidungen des BSG zum Status- und Beitragsrecht

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts ist für alle Streitverfahren um das  Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig. Dieser Senat entscheidet in letzter Instanz, wer in den Bereichen der gesetzlichen Sozialversicherung z.B. versicherungspflichtig wird.