Mandantenorientierte Rentenberatung entsteht im Zusammenwirken von Wissen, Erfahrung und Empathie.

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Jeder Fall ist anders.

Und auch jeder Mensch.

Tätigkeitsfelder

Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung spielt als sogenannte 1. Säule die wesentliche Rolle im deutschen System der Alterssicherung. Als registrierter Rentenberater mit Rechtsvertretungsbefugnis bis zu den Landessozialgerichten liegt in diesem Bereich meine Kernkompetenz.

Versorgungsausgleich

Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Damit das in der geforderten Weise korrekt erfolgt, sind Kompetenzen in allen Bereichen des Alterssicherungssystems erforderlich.
Darüber verfüge ich.

Betriebliche Altersversorgung

Das Betriebsrentengesetz versteht sich mit gerade einmal 32 Paragrafen als „Rahmenrecht“. Die Musik spielt hier in vielfältigen Einzelzusagen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Damit kenne ich mich aus.

Angrenzende Rechtsgebiete

Und natürlich beschäftige ich mich ebenfalls mit den Themen Berufsständische Versorgung, Unfallversicherung, soziales Entschädigungsrecht sowie dem übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht sofern ein Bezug zu einer gesetzlichen Rente vorliegt.

Ihr Rentenberater ist (u.a.) hier Mitglied …

Was Mandanten (bspw. in Google-Rezensionen) über mich sagen …

Thema des Monats:

Leistung steigern, indem der Rentenversicherung die Abschläge für den vorzeitigen Bezug „abgekauft“ werden. Grundlage ist § 187 a SGB VI. Lohnt sich das denn?

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